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Deine Ausbildung / Zertifizierung als Reha-Berater*in
03.02.2020 | Seit Dezember 2016 ist das BTHG in Kraft, dessen Umsetzung bis 01. Januar 2020 schrittweise erfolgen sollte. Zeit zum Handeln – jetzt gefragt sind entsprechend zertifizierte und qualifizierte Kolleg*innen. Noch freie Plätze bieten zwei Ausbildungsreihen in Sprockhövel; ab März oder ab August diesen Jahres.
Hintergrund: Im „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ – kürzer Bundesteilhabegesetz (BTHG) – wird die Interessenvertretung nicht erwähnt. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, sich eine Beratung oder eine eigene Vertrauensperson hinzuzuziehen. Dies empfiehlt sich im Bedarfsfall natürlich sehr.
Hier kommt die betriebliche Mitbestimmung ins Spiel
Aus unserer Sicht ist eine betriebliche Reha-Beraterin bzw. ein betrieblicher Reha-Berater des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung (SBV) die beste Lösung. Diese müssen sich allerdings dafür qualifizieren und zertifizieren lassen.
War der bisherige Grundgedanke des SGB IX der Bezug einzelner Leistungen, steht nun die Teilhabe des Einzelnen (am Arbeitsplatz) im Vordergrund. Eine Folge: Im Themenbereich der Teilhabe entfallen mit der Einführung des BHTG die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Sprich:
- Nun wird es nur noch einen Antrag für alle Leistungen geben und nur einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsangebot in einem sogenannten Teilhabeplan leiten wird.
- Arbeitnehmer*innen benötigen für ihre Belange eine unabhängige Beratung zu allen sie betreffenden Aspekten der Teilhabe. Durch den Wegfall der gemeinsamen Servicestellen wird dieser Bedarf und damit die Verantwortung der Reha-Berater*innen noch bedeutender.
Jetzt qualifizieren zur Reha-Berater*in (nach SGB IX)
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) setzen sich für die Interessen der Beschäftigten ein. Wollen sie es künftig auch im Feld der Teilhabe tun, ist es wichtig, dass sie sich in dem gesamten Leistungsspektrum fundiert auskennen und sich als Reha-Berater*in ausbilden und einsetzen lassen.
- Gleich zwei Ausbildungsreihen in 2020/2021 schaffen hier die notwendigen Voraussetzungen. Die Ausbildung erfolgt jeweils in fünf Modulen von jeweils drei bis fünf Tagen. Achtung: Die Modulreihe kann nur komplett gebucht werden.
- Grundlage für die erfolgreiche Zertifizierung und die Anerkennung als Reha-Berater*in ist dabei die Teilnahme an allen fünf Modulen sowie eine durchgeführte betriebliche Beratung mit nachgewiesener Planung und Durchführung.
Weitere Infos (Seminarnummern, Termine, Freistellung, etc.) finden sich im hier als pdf; Buchungen erfolgen über die örtliche IG Metall Geschäftsstelle.
»Info: Beschreibung als PDF zum Download